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   AG Braunschweig, 10.04.2013 - 111 C 1781/12   

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https://dejure.org/2013,50758
AG Braunschweig, 10.04.2013 - 111 C 1781/12 (https://dejure.org/2013,50758)
AG Braunschweig, Entscheidung vom 10.04.2013 - 111 C 1781/12 (https://dejure.org/2013,50758)
AG Braunschweig, Entscheidung vom 10. April 2013 - 111 C 1781/12 (https://dejure.org/2013,50758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: Darlegungspflicht von Vorschäden am Fahrzeug

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall: Vorschäden - Schadenüberlappung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 11.10.2007 - 12 U 46/07

    Schadenersatzprozess nach Verkehrsunfall: Grundsätze der freien Beweiswürdigung;

    Auszug aus AG Braunschweig, 10.04.2013 - 111 C 1781/12
    Auch ein Privatgutachten genügt in solchen Fällen keinesfalls für die Darlegung - geschweige denn den Beweis - der Kausalität des Unfalls für die darin begutachteten Schäden (KG, NJW 2008, 1006, 1007).

    Vielmehr bedarf es in solchen Fällen nach herrschender Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, einer konkreten Darlegung und des Beweises, welcher eingrenzbare Vorschaden durch welche konkrete Reparaturmaßnahme unter Verwendung welcher Materialien beseitigt wurde (KG, NJW 2008, 1006, 1007; LG Hagen, Urteil vom 27.08.2012 - 2 O 93/12, zitiert nach beckonline; OLG Koblenz, NJOZ 2009, 3977, 3979; OLG Köln: Beschluss vom 18.10.2010 - 4 U 11/10, BeckRS 2011, 18936).

  • OLG Koblenz, 26.03.2009 - 10 U 1163/08

    Kfz-Kaskoversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers bei einer

    Auszug aus AG Braunschweig, 10.04.2013 - 111 C 1781/12
    Ist unstreitig, dass es einen - in diesem Fall sogar zwei - erheblichen Vorschaden unter Mit- oder Hauptbeteiligung des aktuell betroffenen Bereichs gegeben hat, so genügt es zur Darlegung und für den Beweis der Kausalität des Unfalls für die aktuellen Schäden nicht, diese lediglich zu behaupten und pauschal einen Zeugenbeweis dafür und ggf. für die pauschal behauptete ordnungsgemäße Reparatur anzubieten (OLG Koblenz, NJOZ 2009, 3977, 3978).

    Vielmehr bedarf es in solchen Fällen nach herrschender Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, einer konkreten Darlegung und des Beweises, welcher eingrenzbare Vorschaden durch welche konkrete Reparaturmaßnahme unter Verwendung welcher Materialien beseitigt wurde (KG, NJW 2008, 1006, 1007; LG Hagen, Urteil vom 27.08.2012 - 2 O 93/12, zitiert nach beckonline; OLG Koblenz, NJOZ 2009, 3977, 3979; OLG Köln: Beschluss vom 18.10.2010 - 4 U 11/10, BeckRS 2011, 18936).

  • OLG Köln, 18.10.2010 - 4 U 11/10

    Darlegungs- und Beweislast bei Vorschäden an einem unfallgeschädigten Fahrzeug

    Auszug aus AG Braunschweig, 10.04.2013 - 111 C 1781/12
    Vielmehr bedarf es in solchen Fällen nach herrschender Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, einer konkreten Darlegung und des Beweises, welcher eingrenzbare Vorschaden durch welche konkrete Reparaturmaßnahme unter Verwendung welcher Materialien beseitigt wurde (KG, NJW 2008, 1006, 1007; LG Hagen, Urteil vom 27.08.2012 - 2 O 93/12, zitiert nach beckonline; OLG Koblenz, NJOZ 2009, 3977, 3979; OLG Köln: Beschluss vom 18.10.2010 - 4 U 11/10, BeckRS 2011, 18936).
  • LG Hagen, 27.08.2012 - 2 O 93/12

    Darlegungslast im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadenersatz nach

    Auszug aus AG Braunschweig, 10.04.2013 - 111 C 1781/12
    Vielmehr bedarf es in solchen Fällen nach herrschender Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, einer konkreten Darlegung und des Beweises, welcher eingrenzbare Vorschaden durch welche konkrete Reparaturmaßnahme unter Verwendung welcher Materialien beseitigt wurde (KG, NJW 2008, 1006, 1007; LG Hagen, Urteil vom 27.08.2012 - 2 O 93/12, zitiert nach beckonline; OLG Koblenz, NJOZ 2009, 3977, 3979; OLG Köln: Beschluss vom 18.10.2010 - 4 U 11/10, BeckRS 2011, 18936).
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